Die Zahl am oberen Teil
der dem Waldeigentümer zugewandten Seite (Südwestseite)
bedeutet, dass dieser Stein die Nummer 52 einer fortlaufenden
Nummerierung ab einem bestimmten Ausgangspunkt ist. Der mit Stiel
versehene Rost darunter ist das Symbol für die Gemeinde Haardt.
Der Rost ist allerdings das ureigenste Wappenzeichen von Gimmeldingen,
jedoch ohne Stiel. Da Haardt und Gimmeldingen aber einst eine
Verwaltungseinheit bildeten, kam der Rost auch auf die Grenzsteine der
späteren Gemeinde Haardt. Um Verwechslungen vorzubeugen, wurde dem
Rost der neuen Grenzsteine aufgrund der
Gemarkungsabgrenzung und
der Waldteilung (1835) ein Stiel hinzugefügt. Was die Zahl 64
bedeutet, ist nicht bekannt. Die
übrigen Seiten des Steines zeigen unüblichereise keinerlei
Kennzeichnung. Auch die Rillen (Weiser) auf der Kopfseite geben
Rätsel auf. Sie bedeuten einen Dreimärker, also drei
Eigentümer, was offensichtlich aber nicht der Fall war.
Nach meinen Recherchen muss der Stein auf rein Haardter Territorium
stehen; das würde auch erklären, warum er keine weitere
Kennzeichnung enthält. Der Stein bleibt jedoch ein Rätsel.